Abgabensatzungen
1. Aufl. 2014
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Dritter Teil:
Inhalt kommunaler Abgabensatzungen
§ 7 Unionsrechtliche und (bundes-)verfassungsrechtliche Vorgaben
I. Unionsrechtliche Vorgaben
1Das Recht der Europäischen Union enthält keine spezifischen Vorgaben für den Inhalt von kommunalen Abgabensatzungen. Insoweit ist allenfalls zu erwähnen das allgemeine Diskriminierungsverbot in § 18 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – AEUV – (Abl.EG Nr. C 115 vom , S. 47), das im Anwendungsbereich des Vertrags Differenzierungen nach der Staatsangehörigkeit der Abgabenschuldner aus den Mitgliedsstaaten der Union verbietet. Eine Diskriminierung im Sinne des Art. 18 AEUV liegt jedoch nicht vor, wenn die Ungleichbehandlung sachlich gerechtfertigt ist.
II. (Bundes-)verfassungsrechtliche Vorgaben
1. Einführung
2Da die Länder grundsätzlich die Gesetzgebungskompetenz für das kommunale Abgabenrecht haben, dem Bund – abgesehen vom Steuerrecht nach Maßgabe des Art. 105 GG – insoweit also regelmäßig eine Gesetzgebungskompetenz fehlt, ist der Inhalt kommunaler Abgabensatzungen allenfalls ausnahmsweise abhängig von Vorgaben aus dem einfachen Bundesrecht. Eine solche Ausnahme gilt beispielsweise – sofern die Länder nicht von ihrer entsprechenden Gesetzgebungskompeten...