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Einkommensteuer | Familienleistungsausgleich – Lebenspartner und Freibeträge für Kinder
Das BMF hat am ein Schreiben zur Auslegung der gesetzlichen Neuregelungen zum Ehegattensplitting für Lebenspartnerschaften veröffentlicht.
§ 2 Abs. 8 EStG wurde durch das Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des (BGBl 2013 I S. 2397) neu in das Gesetz aufgenommen. Hiernach sind die einkommensteuerrechtlichen Vorschriften zu Ehegatten und Ehen auch auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften anzuwenden. Das nun veröffentlichte BMF-Schreiben regelt die Auslegung des Gesetzes und stellt klar, dass Lebenspartner mit Kindern bei der Zusammenveranlagung genauso behandelt werden wie Eheleute. Dazu gehört, dass die eingetragenen Lebenspartner grds. die doppelten Kinderfreibeträge erhalten. Das BMF-Schreiben soll darüber hinaus die unterschiedlichen praktische...BStBl 2013 I S. 485