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OLG München Beschluss v. - 34 Wx 166/13

Gesetze: BGB § 1913; BGB § 2111; BGB § 2113; GBO § 18 Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Zur Auslegung einer notariellen letztwilligen Verfügung, in der der Erblasser seine Töchter zu Vorerbinnen und zu Nacherben je die Abkömmlinge seiner Töchter bestimmt (hier: Notwendigkeit der Zustimmung der durch Pfleger vertretenen Nacherben zur Löschung des im Grundbuch eingetragenen Nacherbenvermerks).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
ErbBstg 2014 S. 70 Nr. 3
NJW 2014 S. 6 Nr. 12
NJW-RR 2014 S. 1161 Nr. 19
ZAAAE-54025

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OLG München, Beschluss v. 13.01.2014 - 34 Wx 166/13

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