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Einkommensteuer – Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten bei Vermietung (BMF)
Das BMF hat zur Behandlung von Schuldzinsen für darlehensfinanzierte sofort abziehbare Werbungskosten (Erhaltungsaufwendungen) nach Veräußerung des Mietobjekts als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Stellung genommen ( :001).
Hintergrund: Der BFH hatte im Jahre 2005 entschieden, dass Zinsen für ein Darlehen, mit dem sofort abziehbare Werbungskosten (Erhaltungsaufwendungen) finanziert worden sind, als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sind; es kam danach nicht darauf an, ob ein etwaiger Veräußerungserlös zur Schuldentilgung ausgereicht hätte (s. NWB JAAAB-71716). Dieses Urteil wurde damals im Bundessteuerbl...BStBl 2006 II S. 407