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Beurteilung der Kettenschenkung als getrennte Erwerbsvorgänge
Anmerkung zum
Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht unterliegt in der Beurteilung, ob einer steuerbarer Vorgang i. S. der §§ 3 und 7 ErbStG gegeben ist, grundsätzlich der Maßgeblichkeit der zivilrechtlichen Wirkungen der Gestaltung. Bedingt durch die zivilrechtlich geltende Vertragsfreiheit kann es immer wieder zu Schwierigkeiten in der Abgrenzung kommen. Dies geschieht beispielhaft bei der steuerlichen Beurteilung der sogenannten Güterstandsschaukel oder bei der Gestaltung von Vermächtnissen, die mit Tod des Erststerbenden entstehen, deren Fälligkeit indes auf den Tod des Zweitsterbenden verschoben ist. In dem DStR 2013, 2103 NWB TAAAE-45412 wurde erneut ein Sachverhalt behandelt, der in der Schnittstelle zwischen Zivilrecht und Steuerrecht Abgrenzungsprobleme bereitet. Das Urteil bietet Anlass, sich generell zu den dort aufgeworfenen Fragestellungen zu äußern.
I. Problemstellung
In dem vom BFH entschiedenen Sachverhalt übertrug eine Mutter ihrem Sohn (K) mittels notariellen Vertrags unentgeltlich Wohneigentum. Gegenleistungen waren in Form einer durch Reallast gesicherten Wart- und Pflegeverpflichtung sowie durch Vorbehalt eines W...