Vermietung und Verpachtung: Einkünfteerzielungsabsicht bei
Leerstand
Leitsatz
Die Einkünfteerzielungsabsicht ist eine innere Tatsache, die nur anhand äußerlicher Merkmale beurteilt werden kann. Auf das
Vorliegen oder fehlender Absicht muss aus objektiven Umständen geschlossen werden.
Zu den Voraussetzungen für den Abzug von WK bei einem Vermietungsobjekt, das längere Zeit leer stand.
Werden nach Entmietung eines MFH die bisher vorhandenen Wohnungen zu neuen, größeren Wohnungen zusammengelegt und steht das
Haus vor der Durchführung der Sanierung jahrelang leer, so kann eine Einkunftserzielungsabsicht nicht bejaht werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2014 S. 152 Nr. 4 XAAAE-53272
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht
, Urteil v. 23.04.2013 - 15 K 401/10
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