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Vorausgefüllte Steuererklärung und Vollmachten im Besteuerungsverfahren
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB PAAAE-53172Seit Anfang des Jahres werden die Steuerpflichtigen bei Erstellung ihrer Einkommensteuererklärung mit Hilfe der „vorausgefüllten Steuererklärung“ unterstützt.
Ausführlicher Beitrag s..
Neues Service-Angebot der Finanzverwaltung
[i]Elektronische Einsichtnahme in den Datenbestand der FinanzverwaltungMit Hilfe des elektronischen Angebots „vorausgefüllte Steuererklärung“ sollen die Steuerpflichtigen und ihre steuerlichen Berater (insbesondere Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine) bei der Erstellung der Steuererklärung unterstützt werden. Zunächst werden folgende Informationen angeboten:
vom Arbeitgeber übermittelte Lohnsteuerdaten,
Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen,
Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen,
Vorsorgeaufwendungen sowie
Name, Adresse und weitere Grundinformationen.
Datenschutz und Steuergeheimnis beim Abruf der Daten
[i]Vorkehrungen zur DatensicherheitAus Gründen des Steuergeheimnisses und des Datenschutzes muss sichergestellt werden, dass nur der Steuerpflichtige selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person die Daten einsehen und abrufen kann. Die Finanzverwaltung hat dazu verschiedene Verfahren entwickelt, abhängig von der Sicherheit der vom Steuerpflichtigen und dem „Datenabholer“ verwendeten Elster-Registrieru...