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Umsatzsteuer | Keine Minderung des Entgelts bei Rabattgewährung durch Reisebüros
Der klargestellt, dass ein Reisebüro, das als Vermittler für einen Reiseveranstalter tätig ist und einem Reisekunden einen selbst finanzierten Preisnachlass gewährt, nicht zu einer Minderung seiner Umsatzsteuerschuld berechtigt ist. Damit widerspricht der EuGH der in Abschn. 17.2 Abs. 10 Satz 3 UStAE wiedergegebenen nationalen Rechtsauffassung.
Der EuGH-Entscheidung könnte grundsätzliche Bedeutung zukommen, da sie nicht nur die Reisebranche in Deutschland betrifft, sondern sich ebenso auf andere Bereiche auswirken kann, in denen Waren, wie z. B. Pkw, oder Dienstleistungen über Vermittler verkauft werden.