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Umsatzsteuer | Zur umsatzsteuerfreien Kreditgewährung im Rahmen eines „Public-Private-Partnership-Projekts“
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Erbringt ein Unternehmer an ein Studentenwerk im Rahmen eines „Public-Private-Partnership-Projekts“ eine Bauleistung (Werklieferung), die mit einer zwanzigjährigen Finanzierung des Bauvorhabens durch ihn verbunden ist, kann neben der Werklieferung eine eigenständige steuerfreie Kreditgewährung an das Studentenwerk vorliegen. (2) Das gilt auch dann, wenn in der zugrunde liegenden vertraglichen Vereinbarung kein Jahreszins angegeben worden ist (entgegen Abschn. 3.11. Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 UStAE).
Eine Organtochter der Klägerin (die ein Bauunternehmen betrieb) hat für ein Studentenwerk eine aus mehreren Häusern bestehende Studentenwohnanlage saniert und die Bauleistung sowie deren Finanzierung in die Form eines Mietvertrags über 20 Jahre gekleidet. Der...