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Erbschaft- und Schenkungsteuer | Erbschaftsteuer auf selbstfinanzierte Versicherungsleistung
Erhält ein Ehegatte vereinbarungsgemäß einen Teil des Einmalbeitrags, den er für eine vom anderen Ehegatten abgeschlossene Rentenversicherung gezahlt hatte, von dem Versicherungsunternehmen erstattet, weil der andere Ehegatte verstorben ist, bevor die geleisteten Rentenzahlungen die Höhe des Einmalbeitrags erreicht haben, unterliegt der Erstattungsbetrag gemäß nicht der Erbschaftsteuer.
Im Streitfall vereinbarte die Ehefrau bei Abschluss des Vertrags über die Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag mit dem Versicherungsunternehmen, dass ihr Ehemann den Beitrag, den dieser gezahlt hat, vom Versicherer erstattet erhält, wenn die Ehefrau als Versicherungsnehmerin und Bezugsberechtigte verstirbt und soweit bis dahin die Rentenzahlungen den Einmalbetrag noch n...