Abgabenordnung: Verzinsung von Steuernachforderungen aus Folgebescheiden
Leitsatz
1. Durch die Vollverzinsung nach § 233a
AO sollen Liquiditätsvorteile, die dem Steuerpflichtigen
oder dem Fiskus aus dem verspäteten Erlass des Steuerbescheids
typischerweise entstanden sind, ausgeglichen werden. Dabei kommt
es nicht darauf an, ob die Liquiditätsvorteile auch tatsächlich
zu einem Zinsvorteil geführt haben.
2. Dieser Zweck der Norm ist auch dann erfüllt,
wenn es zu einer ESt-Erstattung kommt, der Grund hierfür
jedoch streitig ist und durch Klage gegen den Grundlagenbescheid
einer rechtlichen Klärung zugeführt wird. Allein
der Umstand, dass verfahrensrechtlich keine Möglichkeit bestand,
die niedrige Festsetzung der Einkommensteuer und in deren Folge die
Erstattung zu verhindern, führt nicht dazu, dass der erlangte
Liquiditätsvorteil nicht verzinst werden durfte.
Fundstelle(n): IAAAE-52830
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 23.10.2013 - 2 K 321/12
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