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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 3 K 71/12

Gesetze: AO § 80 Abs. 5FGO § 62 Abs. 2FGO § 40 Abs. 2 Satz 2 FGO § 100 Abs. 1 Satz 4 GG Art. 2GG Art. 12 EUGrCh Art. 15

Abgabenordnung: Zurückweisung eines Bevollmächtigten mit Befähigung zum Richteramt

Leitsatz

Ob die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass eine altruistische Vertretung durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt nicht ausgeschlossen werden dürfe, wie in den anderen geänderten Verfahrensordnungen (z. B. § 62 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO) auch für die Vertretung im Steuer-Verwaltungsverfahren gilt und deshalb § 80 Abs. 5 AO insoweit grundrechtswidrig ist, bleibt unentschieden, nachdem das Verwaltungsverfahren abgeschlossen und kein Rechtsschutzbedürfnis oder Fortsetzungsfeststellungsinteresse mehr erkennbar ist.

Fundstelle(n):
RAAAE-52827

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 05.11.2013 - 3 K 71/12

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