Abgabenordnung: Zurückweisung eines Bevollmächtigten
mit Befähigung zum Richteramt
Leitsatz
Ob die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass eine
altruistische Vertretung durch eine Person mit Befähigung
zum Richteramt nicht ausgeschlossen werden dürfe, wie in
den anderen geänderten Verfahrensordnungen (z. B. § 62
Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO) auch für die Vertretung
im Steuer-Verwaltungsverfahren gilt und deshalb § 80 Abs.
5 AO insoweit grundrechtswidrig ist, bleibt unentschieden, nachdem
das Verwaltungsverfahren abgeschlossen und kein Rechtsschutzbedürfnis
oder Fortsetzungsfeststellungsinteresse mehr erkennbar ist.
Fundstelle(n): HAAAE-52826
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 05.11.2013 - 3 K 8/13
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