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Track 21 | Entfernungspauschale: Mautpflichtige Straße als kürzeste Verbindung
Das FG Mecklenburg-Vorpommern hat in erster Instanz entschieden, dass bei der Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte das Tatbestandsmerkmal der „verkehrsgünstigeren” Straßenverbindung nicht mit der „kostengünstigeren” Verbindung gleichzusetzen ist Nun muss der BFH klären, ob die kürzeste Straßenverbindung auch dann maßgebend ist, wenn diese über eine mautpflichtige Straße führt.
Vor drei Monaten haben wir Sie in unserer November-Ausgabe 2013 über ein anhängiges Verfahren informiert, das für nicht wenige Mandanten von Bedeutung ist. Vielleicht erinnern Sie sich ja: Es ging um die Frage: Ist ein längerer Umweg bei der Entfernungspauschale zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige die kürzeste Fahrtstrecke aus verkehrsrechtlichen Gründen nicht benutzen darf? Im Streitfall war einem Mopedfahrer die Benutzung einer Kraftfahrstraße verboten. Dennoch erkannte das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern die Mehrkilometer für die Umwegstrecke nicht steuermindernd an. Ob eine Strecke offensichtlich verkehrsgünstiger ist, sei unabhängig von dem Verkehrsmittel zu beurteilen, das tatsächlich für den Weg zwischen der Wohnung...