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BFH 5.9.2013 XI R 4/10, BBK 2/2014 S. 58

Umsatzsteuer | Vorsteueraufteilung nach Umsatzschlüssel

Der BFH hält eine Aufteilung der Vorsteuer nach dem Umsatzschlüssel für geboten, wenn die Aufteilung nach dem Flächenschlüssel nicht hinreichend objektiv nachprüfbar ist. An dieser Nachprüfbarkeit fehlt es, wenn die umsatzsteuerpflichtig genutzten Flächen nur durch [i]Flächenschlüssel nicht objektiv nachprüfbarStellwände und Pflanzen von den umsatzsteuerfrei genutzten Flächen abgetrennt sind.

Im Streitfall ging es um eine Spielhalle, die aus dem Betrieb von Geldspielautomaten umsatzsteuerfreie Umsätze (= 70 % des Gesamtumsatzes) und aus dem Betrieb v [i]Flächenschlüssel wäre für Klägerin besser gewesenon Unterhaltungsspielgeräten umsatzsteuerpflichtige Umsätze (= 30 % des Gesamtumsatzes) erzielte. Nach dem Umsatzschlüssel war die Vorsteuer also nur zu 30 % abziehbar.

Anders sah dies nach dem Flächenschlüssel aus: Die Geldspielgeräte belegten nur 20 % der Fläche, währe...

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