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BFH 5.11.2013 VIII R 22/12, NWB 3/2014 S. 82

Einkommensteuer | Zum Betriebsausgabenabzug für Aufwendungen für ein Studium

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für ein Erststudium, welches zugleich eine Erstausbildung vermittelt und das nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattgefunden hat, sind nach § 12 Nr. 5 i. V. mit § 4 Abs. 9 EStG i. d. F. des BeitrRLUmsG keine (vorweggenommenen) Betriebsausgaben bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit. (2) Die bereits für die Veranlagungszeiträume ab 2004 anzuwendenden gesetzlichen Neuregelungen in § 12 Nr. 5 und § 4 Abs. 9 EStG i. d. F. des BeitrRLUmsG sind verfassungsgemäß. Sie enthalten weder eine unzulässige verfassungsrechtliche Rückwirkung noch verstoßen sie gegen den Gleichheitssatz i. S. des Art. 3 Abs. 1 GG.

Anmerkung:

Mit diesem Urteil dürfte die Frage nach der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der rückwirkenden ...

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