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Umsatzsteuer | Verhältnis von Regelbesteuerungsverfahren und Vorsteuervergütungsverfahren
Ein im Ausland ansässiger Unternehmer, der gem. § 18 Abs. 3 Satz 1 UStG eine Umsatzsteuererklärung für das Kalenderjahr abzugeben hat, ist berechtigt und verpflichtet, alle in diesem Kalenderjahr abziehbaren Vorsteuerbeträge in dieser Steuererklärung geltend zu machen (entgegen Abschn. 18.15 Abs. 1 Satz 2 UStAE; Bezug: § 1 Abs. 1, § 13a Abs. 1, § 14 Abs. 2 und 3, § 16, § 18 UStG; §§ 59 ff. UStDV; Art. 17 Abs. 3 und 4 Richtlinie 77/388/EWG; Art. 1 Richtlinie 79/1072/EWG; Abschn. 18.15. Abs. 1 Satz 2 UStAE).
Insoweit ist unerheblich, dass nach § 18 Abs. 9 UStG zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens die Vergütung der Vorsteuerbeträge (§ 15 UStG) an im Ausland ansässige Unternehmer abweichend von § 16 und § 18 Abs. 1 bis 4 UStG in einem besonderen Verfahren durch Rechtsverordnung geregelt werden kann. Setzt das FA daher die Umsatzsteuer wegen steuerbarer Umsätze eines im Ausland ansässigen Unternehmers fest, hat dieser kein Wahlrecht, sich die ...