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Umsatzsteuer | Steuerschuldnerschaft bei Werklieferungen von Photovoltaikanlagen
Mit Schreiben vom stellt das BMF klar, dass Werklieferungen von Photovoltaikanlagen, die auf oder an einem Gebäude oder Bauwerk installiert werden (z. B. dachintegrierte Anlagen, Auf-Dach-Anlagen oder Fassadenmontagen), stets eine Bauleistung i. S. des § 13b Abs. 2 Nr. 4 Satz 1 UStG darstellen.