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Lohn und Gehalt | Kürzung der Entfernungspauschale um steuerfreie Jahresnetzkarte
Die Entfernungspauschale ist um den Sachbezugswert einer steuerfrei zur Verfügung gestellten Jahreskarte für den öffentlichen Nahverkehr zu kürzen, wenn der Arbeitnehmer die Jahreskarte für seine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte tatsächlich nutzt. Die Kürzung erfolgt in Höhe des vollständigen Sachbezugswerts der Jahreskarte – und nicht nur mit dem anteiligen [i]Abzug des gesamten Sachbezugswerts der JahreskarteSachbezugswert im Verhältnis der Arbeitstage zum gesamten Jahr. Dies ergibt sich aus § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 5 EStG, wonach steuerfreie Sachbezüge für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte die Entfernungspauschale mindern; eine anteilige Minderung sieht das Gesetz nicht vor.
[i]Nur anteiliger Abzug des Sachbezugswerts unzulässigA fährt an 230 Tagen im Jahr 27 km (einfache Strecke) zur Arbeit. Sein Arbeitgeber stellt ihm eine Jahreskarte steuerfrei zur Verfügung, deren...