Körperschaftsteuer: Bewertungseinheiten bei Credit Linked Notes (CLN)
Leitsatz
CLN erfordern als Kombination eines Credit Default Swap mit einer Schuldverschreibung die getrennte Bilanzierung von Anleihe
und Kreditderivat. Die Schuldverschreibung ist als verbriefte Verbindlichkeit zu passivieren und mit dem Nennwert zu bewerten.
Zur Frage, wann Wertberichtungen auf Pool-Darlehensforderungen nach den Grundsätzen zur Bildung von Bewertungseinheiten in
Betracht kommen.
Sind Forderungen mit einem über das allgemeine Kreditrisiko hinausgehenden Ausfallrisiko behaftet, ist dem im Wege der Einzelberichtigung
Rechnung zu tragen.
Ein (wegen Ausfallrisikos) unter ihrem Nennbetrag liegender Teilwert (beizulegender Wert) von Geldforderungen kann i.d.R.
nur im Wege der Schätzung ermittelt werden. Die Bonität eines Schuldners ist individuell nach dessen Verhältnissen zu ermitteln.
Zur Frage, wann Geldforderungen unter Berücksichtigung wertaufhellender Umstände zu bewerten sind.
Ein Credit Default Swap ist nicht im Jahresabschluss als Sicherheit auszuweisen. Dem Sicherungszweck ist in der Weise Rechnung
zu tragen, dass im Rahmen der Bewertung der Forderung eine evtl. Wertberichtigung in Höhe des durch den Credit Default Swap
gesicherten Betrags unterbleiben muss, soweit die Voraussetzungen einer Bewertungseinheit vorliegen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2014 S. 815 Nr. 14 EFG 2014 S. 123 Nr. 2 EStB 2014 S. 141 Nr. 4 StuB-Bilanzreport Nr. 4/2014 S. 153 OAAAE-51723
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht
, Urteil v. 24.10.2013 - 6 K 128/11
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