Die BFH-Rechtsprechung zur Qualifizierung eines Bodenschatzes als WG ist auf Rechte zur überirdischen Nutzung von Grundstücken
anzuwenden.
Zahlt der Käufer eines Grundstücks an den Verkäufer eine „Entschädigungsprovision”, weil ein bereits vor dem Verkauf vereinbartes
Nutzungsrecht zur Errichtung eines Windparks auf dem Grundstück in Anspruch genommen wird, handelt es sich um einen - ggf.
nicht steuerbaren - Kaufpreis für ein eigenständiges WG „Nutzungsrecht”. Eine § 6c EStG-Rücklage kann insoweit nicht gebildet
werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2014 S. 6 Nr. 45 DStRE 2015 S. 133 Nr. 3 EFG 2014 S. 126 Nr. 2 KSR direkt 2013 S. 12 Nr. 12 StuB-Bilanzreport Nr. 3/2014 S. 109 Ubg 2015 S. 91 Nr. 2 LAAAE-51711
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Niedersächsisches Finanzgericht
, Urteil v. 30.10.2013 - 3 K 487/12
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