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Anteiliger Anspruch auf Weihnachtsgeld trotz Kündigung
Mitarbeiter haben einen anteiligen Anspruch auf Weihnachtsgeld, auch wenn sie im Laufe des Jahres kündigen. Die Sonderzahlung könne nicht vom Bestand des Arbeitsverhältnisses an einem Stichtag wie dem 31. 12. abhängig gemacht werden (vgl. hierzu ).
Das Urteil bezieht sich auf frei ausgehandelte Arbeitsverträge; zu Auswirkungen auf Tarifverträge haben sich die Richter nicht geäußert.