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Forderungsmanagement – Bestmögliche Wahrnehmung der Rechte in der Insolvenz des Geschäftspartners
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB TAAAE-51354 Zu den neuen, gestiegenen Anforderungen von Geschäftsführungen zählt mit dem Ziel einer Vermeidung oder jedenfalls Reduzierung von Forderungsausfällen neben prophylaktischen Maßnahmen die bestmögliche Wahrnehmung der Rechte in der Insolvenz eines Geschäftspartners. Es geht um die richtigen Reaktionen und die Kontrolle der Insolvenzabwicklung.
Ausführlicher Beitrag s..
Der Umgang mit dem vorläufigen Verwalter
[i]Vorsicht bei weiteren LeistungenUm eine schnelle Auszehrung der zukünftigen Insolvenzmasse im Eröffnungsverfahren zu verhindern und um den vorläufigen Insolvenzverwalter vor einer drohenden Haftung bei Masseunzulänglichkeit (§ 209 InsO) zu schützen, wird i. d. R. der sog. schwache vorläufige Insolvenzverwalter eingesetzt. Dieser ist aber nur bedingt kreditwürdig.
Bezahlung eigener Schulden
[i]Vorsicht bei Zahlungen an den SchuldnerStellt man fest, dass man selbst gegenüber der zukünftigen Insolvenzmasse zahlungspflichtig ist, sollte man nie vorschnell zahlen. Es geht um die Erhaltung von Aufrechnungslagen und das Risiko einer nicht befreienden Zahlung.
Verwertung bestehender Sicherheiten
[i]I. d. R. „schlechte Karten"Um eine Fortführung des Unternehmens zu erleichtern und insbesondere sanierungsfähigen Unternehmen eine „Atempause“ zu...