Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug aus Mietaufwendungen eines
gewerblichen Zwischenmieters eines Geschäftsgebäudes
Leitsatz
1. Bei Eingangsumsätzen
eines Unternehmers ist vorrangig zu prüfen, ob sie direkt
und unmittelbar den zum Vorsteuerabzug berechtigenden oder den den
Vorsteuerabzug ausschließenden Umsätzen zuzuordnen
sind.
2. Ist eine ausschließliche Zuordnung
zu zum Vorsteuerabzug berechtigenden oder zu den Vorsteuerabzug
ausschließenden Umsätzen nicht möglich,
ist eine Aufteilung gem. § 15 Abs. 4 UStG vorzunehmen.
3. Für die Aufteilung der Vorsteuer
aus nicht direkt zuzuordnenden Mietaufwendungen eines Zwischenvermieters
ist ein Flächenschlüssel vorrangig vor einem Umsatzschlüssel
anzuwenden. Gegen § 15 Abs. 4 S. 3 UStG bestehen auf der
Grundlage der Entscheidung des keine
Bedenken.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2014 S. 230 Nr. 3 GAAAE-50998
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 24.09.2013 - 1 K 194/11
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