Haftung für Kapitalertragsteuer: Haftung für
Kapitalertragsteuer im Zusammenhang mit einer vGA an die ausländische
Muttergesellschaft
Leitsatz
Zahlt die inländische Enkelgesellschaft Rechnungen über
Managementleistungen im Konzern, obwohl die ausländische
Konzerngroßmutter nach der vertraglichen Gestaltung zur Übernahme
des Honorars verpflichtet ist, führt dies zu einer vGA
an die Muttergesellschaft zu Gunsten der Großmuttergesellschaft
als nahestehender Person. Die Enkelgesellschaft haftet für
die durch die vGA ausgelöste Kapitalertragsteuer der ausländischen
Muttergesellschaft, sofern sie nicht nachweist, dass sie die Pflicht
zur Einbehaltung von Kapitalertragsteuer weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig verletzt hat. Einer besonderen Darstellung
von Ermessenserwägungen bedarf es angesichts des Umstandes,
dass der Steuerschuldner im Ausland ansässig ist, nicht.
Der Haftungsbescheid für Kapitalertragsteuer ist auch dann
hinreichend bestimmt, wenn er als Steuerschuldner nicht die Muttergesellschaft,
sondern fälschlich die Großmuttergesellschaft nennt.
Denn die Angabe des Steuerschuldners ist keine hinreichende Begründungsvoraussetzung,
solange die Haftungsschuld in anderer Weise ausreichend konkretisiert
werden kann.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2014 S. 2921 Nr. 51 CAAAE-50995
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 18.10.2013 - 2 V 110/13
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