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FG Berlin 5.2.2013 8 K 8140/09, BBK 24/2013 S. 1169

Bilanzierung | Aktivierung eines Anspruchs auf Investitionszulage

Ein Anspruch auf Investitionszulage ist bereits zum Ende desjenigen Wirtschaftsjahres zu aktivieren, in dem die Wirtschaftsgüter angeschafft worden sind. Die Aktivierung setzt nicht voraus, dass schon ein IZ-Antrag gestellt worden ist.

Beispiel

A schafft im Jahr 2010 Wirtschaftsgüter für seine Betriebsstätte in Thüringen an. Den IZ-Antrag stellt er im Jahr 2011. Der IZ-Anspruch ist bereits zum zu aktivieren, nicht erst zum .

Nach [i]Anschaffung ist wesentliche Ursache für IZ dem FG sind die wesentlichen wirtschaftlichen Ursachen für die Entstehung eines Anspruchs auf IZ mit der Anschaffung der Wirtschaftsgüter und ihrer Zuordnung zu einer Betriebsstätte im Fördergebiet gesetzt. Der erst im Folgejahr gestellte Antrag hat kein besonderes wirtschaftliches Gewicht mehr; denn ein Unternehmer wird mit Sicherheit ...

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