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Track 23 | Abfärberegelung: Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit
Eine Personengesellschaft erzielt nach einem Urteil des FG Köln mangels unmittelbarer persönlicher Arbeitsleistung keine freiberuflichen Einkünfte, sondern aufgrund der sog. Abfärberegelung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG insgesamt gewerbliche Einkünfte, wenn Übersetzungsarbeiten in Sprachen erfolgen, die nicht deren Gesellschafter, sondern nur Fremdübersetzer beherrschen. Die Revision ist beim BFH anhängig.
Im Hinblick auf die Abfärberegelung ist ein Verfahren interessant, dass beim VIII. Senat des Bundesfinanzhofs anhängig ist – zur Abgrenzung zwischen einer freiberuflichen und einer gewerblichen Tätigkeit.
Im Streitfall setzte eine auf technische Übersetzungen spezialisierte GbR Fremdübersetzer ein für die Sprachen, die von den Gesellschaftern nicht beherrscht wurden. Das Finanzgericht Köln kam zu dem Ergebnis: Die Personengesellschaft erzielt – mangels unmittelbarer persönlicher Arbeitsleistung – keine freiberuflichen Einkünfte. Sie ist stattdessen insgesamt gewerblich tätig.
Das letzte Wort hat der BFH unter dem Aktenzeichen .