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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 20 SO 279/12

Die Klägerin begehrt die Feststellung, dass die Beklagte verpflichtet gewesen wäre, Kosten für einen Kabelfernsehanschluss als Leistung nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe (SGB XII) zu übernehmen.

Fundstelle(n):
OAAAE-50310

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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 23.09.2013 - L 20 SO 279/12

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