Bilanzierung der Beteiligung an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft durch Ausweis der anteiligen Wirtschaftsgüter
Bindungswirkung von Verlustfeststellungsbescheiden
rechtsschutzgewährende Auslegung von Rechtsbehelfen
Leitsatz
1. Beteiligt sich ein Gewerbebetrieb kraft Rechtsform (hier: GmbH) an einer vermögensverwaltenden und nicht gewerblich geprägten
Personengesellschaft (hier: GbR), so hat er anstelle einer „Beteiligung” vom Zeitpunkt des Beitritts zur GbR an die anteilig
auf ihn entfallenden Wirtschaftsgüter der GbR zu bilanzieren.
2. Die Bilanzansätze der GmbH für die anteilig auf sie entfallenden Wirtschaftsgüter der GbR sind nicht um der GmbH aus ihrer
Beteiligung an der GbR zugewiesene Verlustanteile zu mindern.
3. Der Feststellungsbescheid nach § 10d Abs. 4 EStG hat als Grundlagenbescheid Bindungswirkung nur für den Einkommen- bzw.
Körperschaftsteuerbescheid des selben Veranlagungszeitraums sowie für den Verlustfeststellungsbescheid des Folgejahres. Er
trifft keine Regelung über den Umfang des tatsächlich berücksichtigten Verlustrücktrags.
4. Fehlt es an einer eindeutigen und zweifelsfreien Erklärung des wirklich Gewollten, ist im Zweifel davon auszugehen, dass
der Steuerpflichtige denjenigen Rechtsbehelf einlegen wollte, der seinem materiell-rechtlichen Begehren am ehesten zum Erfolg
verhilft. Dies gilt insbesondere in den durch besondere Unübersichtlichkeit und verfahrensrechtliche Komplexität gekennzeichneten
Fällen, in denen es um das Verhältnis zwischen Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerbescheiden und Bescheiden über die gesonderte
Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags geht.
Fundstelle(n): DStR 2014 S. 8 Nr. 15 DStRE 2014 S. 769 Nr. 13 Ubg 2014 S. 531 Nr. 8 OAAAE-50135
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 18.04.2012 - 12 K 12232/10
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