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Stromsteuer | Keine Steuerbegünstigung für den von beauftragten Subunternehmern verbrauchten Strom
Nach dem steht einem Unternehmen des Produzierenden Gewerbes für die Strommengen, die auf dem Betriebsgelände von Mitarbeitern eines anderen, rechtlich selbständigen Unternehmens zur Erfüllung eines mit diesem Unternehmen abgeschlossenen Werkvertrags verbraucht werden, keine Steuerbegünstigung zu.