Mini-Jobs in der Praxis
1. Aufl. 2013
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IV. Beschäftigung von Praktikanten
1. Allgemeines
650Arbeitgeber wollen junge Mitarbeiter finden und erproben. Studenten und Absolventen suchen nach Gelegenheiten, sich in ihrem zukünftigen Berufsfeld einmal auszuprobieren. Schon daran wird deutlich, dass es eine Vielzahl an Gründen geben kann, ein Praktikum zu vereinbaren. Auch in den Personalbüros kommt es immer wieder zur Frage, ob und ggf. wie Praktikanten zu versichern sind. Das Problem: Der Begriff „Praktikum“ ist nicht „geschützt“ und wird im sprachlichen Alltag mitunter auch etwas fahrlässig verwendet. Im Rahmen dieser Broschüre werden in erster Linie die Regelungen von Praktika, die in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschrieben sind, vorgestellt und im Vergleich dazu die Abweichungen bei nicht vorgeschriebenen Praktika erläutert. Auf andere Praktika wird hingegen nur kurz eingegangen.
2. Vorgeschriebene Praktika
651Die versicherungsrechtliche Beurteilung von Praktika, deren Ableistung in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist, hängt davon ab, zu welchem Zeitpunkt das Praktikum absolviert und ob eine Vergütung gezahlt wird.
2.1 Vorpraktika
652Von einem Vorpraktikum spricht man, wenn das Praktikum vor dem geplanten Stud...