1. Bei der Versorgung mit einem Elektroantrieb für einen Rollstuhl kann wegen der großen Bedeutung der Mobilität im Nahbereich die Prüfung erforderlich sein, ob eine Versicherte generell fahruntüchtig für den Gebrauch eines Elektrorollstuhls ist, oder ob sie ggf noch im häuslichen Umfeld in der Lage ist, den Elektroantrieb selbstständig und ohne Gefährdung für sich oder andere zu bedienen.
2. Auch bei Fahruntüchtigkeit im Straßenverkehr kann es ausnahmsweise einen vorläufigen Anspruch auf Versorgung mit einem Elektrorollstuhl zum Gebrauch in der häuslichen Umgebung gegen, wenn durch ein abnehmbares Funkbedienteil die Nutzung im Außenbereich ausgeschlossen werden kann.
Fundstelle(n): MAAAE-49668
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LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 16.10.2013 - L 4 KR 44/13 B ER
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