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LSG Hessen Urteil v. - L 9 U 214/09

Die Beteiligten streiten über die Anerkennung einer Berufskrankheit (BK) der Nr. 2102 der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung (BKV) - Meniskusschäden nach mehrjährigen andauernden oder häufig wiederkehrenden, die Kniegelenke überdurchschnittlich belastenden Tätigkeiten - (nachfolgend BK 2102) aufgrund der beruflichen Tätigkeit des Klägers als Lizenzfußballspieler.

Fundstelle(n):
LAAAE-49651

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Hessen, Urteil v. 30.09.2013 - L 9 U 214/09

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