Handbuch der Stiftung
1. Aufl. 2013
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3. Stiftungssatzung mit starkem Stiftungsrat
§ 1
Name, Rechtsform, Sitz der Stiftung
Die Stiftung führt den Namen „Peter Mustermann Stiftung".
Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit dem Sitz in Freiburg.
§ 2
Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist die Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, die im Raum Kirchzarten lebende Kinder und Senioren unterstützen, die unverschuldet in Not geraten und auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
Diese Zwecke sollen insbesondere verwirklicht werden durch:
Finanzielle Unterstützung von Kindergärten und Einrichtungen für Senioren;
finanzielle Unterstützung von …
Die Stiftung kann ihren Zweck auch dadurch erfüllen, dass sie andere Organisationen und Einrichtungen, die in gemeinnütziger Weise dem Stiftungszweck entsprechende Ziele verfolgen, im steuerlich zulässigen Umfang unterstützt.
§ 3
Gemeinnützigkeit
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel werden nur für ihre satzungsmäßigen Zwecke verwendet. Es darf keine Person du...