IWB Nr. 22 vom Seite 1

Steuerpolitik der nächsten Legislaturperiode – „Unendliche“ Koalitionsverhandlungen

Thorsten Kunde | Verantw. Redakteur | iwb-redaktion@nwb.de

Während die große [i]PwC-Weltbank-Studie zeigt Abstieg des deutschen Steuerstandorts im globalen Ranking Koalition in ihren Verhandlungsgesprächen von Mindestlohn, Gesundheitsreform, Frauenquote, Frührente und Maut spricht, zeigt die aktuelle PwC-Weltbank-Studie „Paying Taxes 2014“, dass sich die Steuer- und Abgabenlast für mittelständische Betriebe im vergangenen Jahr in Deutschland weiter erhöht hat. Im europäischen Vergleich liegt der Steuerstandort Deutschland auf den hinteren Rängen. Ein „typischer“ mittelständischer Betrieb musste 2012/2013 in Deutschland 49,4 % seines Gewinns an den Staat abführen. Im Zeitraum 2011/2012 lag die Steuer- und Abgabenquote (Total Tax Rate) noch bei 46,8 %. In Europa (EU und Europäischer Wirtschaftsraum) ist die Steuer- und Abgabenquote nur noch in sieben Staaten höher als in Deutschland. Auch Länder, die nicht unbedingt als Niedrigsteuerland gelten, bürden mittelständischen Unternehmen eine weitaus geringere Last auf als Deutschland: In Dänemark liegt die Total Tax Rate bei 27 % und in Norwegen bei 40,7 %. Bemerkenswert ist, dass mittelständische Betriebe in Deutschland nur neun Steuertermine einhalten müssen. Der Zeitaufwand für die Steuerbürokratie ist hingegen auf 218 Stunden gestiegen. Hier spielt die Einführung der E-Bilanz eine wichtige Rolle, weshalb der ständige Ruf nach einer Vereinfachung des Steuerrechts und des Abbaus von Steuerbürokratie nicht laut genug ausfallen kann.

Vielleicht sind es [i]Bankenspezifische Regelungen im Entwurf der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung bereits solche in der Überschrift unheimlich anmutenden Verordnungen wie die Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung, die einen zum Rufer in der Vereinfachungswüste werden lassen. In der Sache ist eine intensive Beschäftigung mit den geplanten Neuregelungen unbedingt erforderlich. Denn die eine oder andere Änderung sollte auch in diesem Verordnungsentwurf noch vor der endgültigen Veröffentlichung erfolgen. Die Besonderheiten bei der Beurteilung von Bankenbetriebsstätten betreffen die Zuordnung bankspezifischer Vermögenswerte, die Bestimmung des Dotationskapitals und den sog. globalen Handel.

Und noch eine [i]Deloitte: Wandel in Steuerabteilungen großer UnternehmenUmfrage: Deloitte hat europaweit 1.000 Vertreter der Unternehmenssteuerabteilungen befragt wie sie ihre Zeit einsetzen, wie viele Mitarbeiter sie im Bereich der Steuerabteilung beschäftigen, woran die Steuerabteilung gemessen wird und in welchen großen europäischen Volkswirtschaften die steuerlichen Rahmenbedingungen am schwierigsten und wo am besten sind. Die meiste Zeit verwenden die Steuerabteilungsleiter in Deutschland mit der Organisation der Abteilung und der Zusammenarbeit mit anderen Unternehmensbereichen. Erst an fünfter Stelle erwähnen sie die steuerrechtlichen Fragen. Weitere Themen sind M&A und Transaktionen sowie die Verrechnungspreise. Am besten sind die steuerlichen Rahmenbedingungen danach übrigens in den Niederlanden. Abschließend auch hier der Hinweis, dass sich die Wettbewerbsposition Deutschlands durch eine Vereinfachung des Steuerrechts deutlich verbessern würde.

Beste Grüße

Thorsten Kunde

Fundstelle(n):
IWB 22 / 2013 Seite 1
UAAAE-49366