BFH - XI R 25/13 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EGRL 112/2006 Art 132 Abs 1 Buchst h, RL 2006/112/EG Art 132 Abs 1 Buchst m
Rechtsfrage
Steuerrechtliche Beurteilung von Umsätzen aus dem Betrieb eines Ponyhofs, der Freizeitaktivitäten für Kinder und Jugendliche anbietet:
1. Stellen die angebotenen Leistungen eng mit der Kinder- und Jugendbetreuung verbundene Dienstleistungen i.S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. h MwStSystRL dar? - In welcher Form hat eine Anerkennung als Einrichtung mit sozialem Charakter i.S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. h MwStSystRL zu erfolgen? - Muss die Anerkennung bereits vor Ausführung der entsprechenden Leistungen vorliegen oder kann sie auch nachträglich ausgesprochen werden?
2. Sind die Leistungen gemäß Art. 132 Abs. 1 Buchst. m MwStSystRL als in engem Zusammenhang mit Sport und Körperertüchtigung stehende Dienstleistungen steuerbefreit, die von einer "Einrichtung ohne Gewinnstreben" erbracht werden? - Umfasst der Begriff "Einrichtungen ohne Gewinnstreben" auch natürliche Personen?
Betreuung; Gewinnerzielungsabsicht; Pferde; Sport; Steuerbefreiung
Fundstelle(n):
RAAAE-49354