1. Liegt den als vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend gemachten Aufwendungen für die erstmalige Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer ein die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen begründendes Ausbildungsdienstverhältnis i.S. des § 12 Nr. 5 EStG zugrunde?
2. Ist die steuerliche Rückwirkung des § 9 Abs. 6 und des § 12 Nr. 5 EStG in der Fassung des Beitreibungsrichtlinien-Umsetzungsgesetzes vom (BGBl I 2011, 2592) verfassungskonform?
3. Verstößt die streitige Nichtanerkennung der Aufwendungen als vorweggenommene Werbungskosten wegen Durchbrechung des objektiven Nettoprinzips gegen die Verfassung?
Im Verfahren erging am an das BVerfG (Az. ). Das Verfahren
VI R 72/13 ist durch Beschluss vom ausgesetzt.
Ausbildungsdienstverhältnis; Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit; Pilot; Verkehrsflugzeugführer; Vorweggenommene Werbungskosten
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