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NWB BB 12/2013 S. 359

Personalgespräche mit Anwalt möglich

Bei Konfliktgesprächen dürfen Arbeitnehmer gegen den Willen des Arbeitgebers nicht einfach einen Rechtsanwalt zum Termin mitbringen. Ausnahmen gelten, wenn der Arbeitgeber seinerseits einen Juristen einbindet. Außerdem müssen Arbeitnehmer ohne Rücksprache mit ihrem Anwalt in einem Personalgespräch keine sofort geltenden, schwerwiegenden Entscheidungen treffen (vgl. ).

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