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BAG 12.11.2013 3 AZR 356/12, NWB 48/2013 S. 3745

Arbeitsrecht | Altersgrenze für Anspruch auf Betriebsrente

Eine Bestimmung in einem Leistungsplan einer Unterstützungskasse, nach der ein Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung nicht mehr erworben werden kann, wenn der Arbeitnehmer bei Eintritt in das Arbeitsverhältnis das 50. Lebensjahr vollendet hat, ist wirksam. Sie verstößt nicht gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters und bewirkt auch keine unzulässige Benachteiligung wegen des Geschlechts. [i]Zum Verbot der Altersdiskriminierung Korinth, NWB 23/2011 S. 1973Im Streitfall war die im November 1944 geborene Klägerin vom bis zum bei der Arbeitgeberin und ihrer Rechtsvorgängerin beschäftigt. Ihr waren Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach dem Leistungsplan der Beklagten, einer Unterstützungskasse, zugesagt worden. Der Leistungsplan sieht vor, dass bei einer Aufnahme der Tätig...

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