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NWB direkt Nr. 48 vom Seite 1173

Neues Tätigkeitsfeld für Steuerberater: Die Verwahrstelle für geschlossene Fonds

Thomas Böcker

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB NAAAE-49218 Das am in Kraft getretene Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) hat u. a. für Steuerberater ein neues Tätigkeitsfeld eröffnet. Nach dem KAGB müssen sowohl offene als auch geschlossene Fonds über eine Verwahrstelle verfügen. Bei den geschlossenen Fonds kann die Verwahrstellentätigkeit auch von Steuerberatern wahrgenommen werden.

Ausführlicher Beitrag s..

Überblick über die Verwahrstellenfunktion

[i]Kontroll- und PrüfungspflichtenBei der Verwahrstelle handelt es sich im Prinzip um die aus dem Investmentgesetz bekannte Depotbank. Die Verwahrstelle soll für die Anleger das Fondsvermögen schützen. Hierzu sieht das Gesetz für die Verwahrstelle eine Vielzahl von Kontroll- und Prüfungspflichten sowie Zustimmungserfordernisse vor.

Zu den wichtigsten Aufgaben gehört die Überwachung der Vermögensgegenstände des Fonds. So muss die Verwahrstelle nach dem Erwerb eines Vermögengegenstands prüfen, ob der Fonds tatsächlich Eigentum erlangt hat und ob ggf. Rechte Dritter an dem Vermögensgegenstand bestehen.

Die Verwahrstelle muss weiterhin die Geldbewegungen des Investmentvermögens überwachen. Dazu müssen sich die liquiden Mittel des Fonds auf einem Sperrkonto befinden, so dass Verfügungen nur mit Zustimmung der Ver...

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