Steuerfahndung – Steuerstrafverteidigung
2. Aufl. 2013
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Anhang
1. Prüfungsschemata
Die vollendete Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO
Tatbestand
Objektiver Tatbestand
Tabelle in neuem Fenster öffnen–Täter:„wer” = jedermann–Erfolg:„Steuern verkürzt” oderProblemfelder: Steuerliche Nebenleistungen; Kirchensteuer; Bekanntgabefiktion; Korrekturvorschriften; Vorauszahlungen; Schätzung; Abgrenzung: Steuerverkürzung auf Dauer – auf Zeit; Kompensationsverbot„einen nicht gerechtfertigten Steuervorteil erlangt”Problemfelder: Abgrenzung Steuervorteil-Steuerverkürzung; Feststellungsbescheid; Bestandskraft–Handlung:„den Finanzbehörden”„über steuerlich erhebliche Tatsachen”Problemfelder: verfassungswidrige Steuern; Abgrenzung Tatsachen-Beweismittel-Rechtsauffassung„unvollständige oder unrichtige Angaben macht”Problemfelder: tatsächliche Verständigung; Selbstanzeigeverfahren; Ehegattengattenveranlagung–Kausalität:„und dadurch”Subjektiver Tatbestand
= Täter muss hinsichtlich sämtlicher objektiver Tatbestandsmerkmale einschließlich der Kausalität Kenntnis gehabt haben und den Willen, sie zu verwirklichen. Vorsatz ist somit das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung. Drei Formen:
Tabelle in neuem Fenster öffnen–Direkter Vorsatz 1. Grades (Absicht) = Der Täter will den tatbestandlichen Erfolg und hält ihn für möglich.–Dire...