Steuerfahndung – Steuerstrafverteidigung
2. Aufl. 2013
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III. Der Steuerberater – der Verteidiger
1. Allgemeines
81Es gibt einen grundlegenden Unterschied zwischen der rechtlichen Position des Steuerberaters im Rahmen seiner beratenden Tätigkeit und der, die ihm im Steuerstrafverfahren zukommt.
Im Rahmen des Besteuerungsverfahrens ist die rechtliche Position des Steuerberaters die eines Mittlers zwischen dem Finanzamt und dem Mandanten, der dafür eintritt, dass die Steuern gerecht erhoben werden. Er ist folglich nicht einseitiger Parteivertreter.
82Im Steuerstrafverfahren geht es hingegen nicht mehr nur um steuerliche Fragen, sondern auch um strafrechtliche und strafprozessuale. In den Grenzen des § 392 AO (vgl. Rn 85 ff.) kann der Steuerberater auch in diesem Verfahren auftreten, dann aber als Verteidiger. In diesem Fall ist es seine Aufgabe, seinem Mandanten gegenüber den Strafverfolgungsorganen beizustehen und ihn zu schützen. Er hat nicht als Mittler zwischen zwei Parteien aufzutreten, sondern als Verteidiger in den Grenzen des Möglichen und Rechtmäßigen seinem Mandant beizustehen. Der Verteidiger ist ein mit besonderen Befugnissen ausgestattetes, unabhängiges Organ der Rechtspflege, das dem Schutz des Beschuldigten zu dienen und dadurch in eigener ...