Steuerfahndung – Steuerstrafverteidigung
2. Aufl. 2013
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I. Beginn der steuerstrafrechtlichen Beratung
1. Allgemeines
1Steuerrecht und Steuerstrafrecht sind zwei unterschiedliche Welten. Es gibt zwar zahlreiche Verbindungen zwischen ihnen, aber es gelten unterschiedliche Gesetze und es müssen unterschiedliche Regeln befolgt werden, wenn man von sich oder einem Dritten Schaden abwenden will.
Wird der steuerliche Berater mit Fragen des Steuerstrafrechts konfrontiert, so befindet er sich in einem für ihn meist unbekannten, zumindest aber ungewohnten Umfeld. Dasselbe gilt auch für Rechtsanwälte, die nicht entsprechend spezialisiert sind. Zwischen ihnen und dem steuerlichen Berater besteht jedoch der Unterschied, dass erstere mit dem Bereich des Straf- und Strafprozessrechts vertraut sind bzw. sein sollten und sich der steuerliche Berater im Steuerrecht auskennt.
2Schwierig wird das Gebiet des Steuerstrafrechts dadurch, dass Kenntnisse beider Bereiche erforderlich sind, um zu im Hinblick auf den Mandanten möglichst interessengerechten Ergebnissen zu kommen. Und selbst wenn diese Kenntnisse vorhanden sind, gehört ein Steuerstrafverfahren für steuerliche Berater nicht zum täglichen Geschäft.
3Allerdings wird jeder steuerliche Berater mit Steuerhinterzi...