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StuB 22/2013 S. 876

Betriebsübergang – Verwirkung des Rechts zum Widerspruch

Verklagt ein Arbeitnehmer nach einem Betriebsübergang den Betriebserwerber auf Feststellung, dass zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis besteht, kann er durch die Art und Weise der Prozessführung und Prozessbeendigung sein Recht zum Widerspruch verwirken, das gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses gegenüber dem Betriebsveräußerer besteht. Im Streitfall sollte das Arbeitsverhältnis des Klägers im Wege des Betriebsübergangs (§ 613a Abs. 1 BGB) auf den Betriebserwerber übergehen, was dieser jedoch bestritt. Der Arbeitnehmer verklagte daraufhin den Betriebserwerber auf Feststellung eines Arbeitsverhältnisses. Im Prozess einigten sich die Parteien darauf, dass der Betriebsübergang nicht stattgefunden und ein Arbeitsverhältnis nicht bestanden habe. Der Betriebserwerber verpflichtete sich zur Zahlung von 4...

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