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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 24 | Umsatzsteuer: Schätzung der Vorsteuer beim Verlust von Rechnungen

Vorsteuerbeträge können auch ohne Rechnung berücksichtigt werden, wenn mit ausreichender Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass dem Steuerpflichtigen ursprünglich ordnungsgemäße Rechnungen vorgelegen haben. Dem FG Sachsen-Anhalt reichte jedoch eine Versicherung der Sachbearbeiterin der Steuerkanzlei, dass nur Rechnungen verbucht worden seien, die den umsatzsteuerlichen Anforderungen entsprochen haben, nicht aus. Die Revision ist beim BFH anhängig.

Nicht selten kommt es vor, dass bei einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung nicht alle Eingangsrechnungen vorgelegt werden können. Sei es, weil sie versehentlich vernichtet wurden, verbrannt oder auf andere Weise verloren gegangen sind. Wie ist dann zu verfahren, was die Vorsteuern angeht?

Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist das Vorhandensein einer Rechnung im Sinne des § 14 UStG. Das Fehlen der Rechnung selbst kann nicht durch eine Schätzung behoben werden. Vorsteuerbeträge können jedoch auch ohne Rechnung berücksichtigt werden, wenn mit ausreichender Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass dem Steuerpflichtigen ursprünglich ordnungsgemäße Rechnungen vorgelegen haben.

Das Finanzgericht ...

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