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BBK-Schwerpunkt: Lagebericht zum Jahresabschluss 2013/2014
[i]Ausführliche Beiträge ab Seite 1054, Seite 1070 und Seite 1076 Der Schwerpunkt dieses Hefts widmet sich anlässlich des Jahresabschlusses 2013/2014 dem Lagebericht. Der Deutsche Standardisierungsrat hatte hierzu im Dezember 2012 den DRS 20 veröffentlicht, der gegenüber den Vorgängerregelungen an vielen Stellen Vereinfachungsmöglichkeiten bietet.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in , und .
I. Prognoseberichterstattung
Im [i]Inhalte der Prognoseberichterstattung DRS 20 sind sämtliche Angaben als Pflichtangaben formuliert und sollen es ermöglichen, sich in Verbindung mit dem Konzern- oder Jahresabschluss ein zutreffendes Bild von der voraussichtlichen Entwicklung und den damit einhergehenden wesentlichen Chancen und Risiken zu machen. Folgende Angaben sind zu machen:
Vergleich der Vorjahresprognose mit der tatsächlichen Geschäftsentwicklung ( Prognose/Ist-Vergleich);
Angabe und Darstellung öffentlich verfügbarer Prognosen zur Entwicklung von Gesamtwirtschaft und Branche als Annahmen für die eigenen Prognosen nur in dem unbedingt erforderlichen Maße.
Pflicht zur Prognose auch bei außergewöhnlich hoher Unsicherheit aufgrund entsprechender gesamtwirtschaftlicher Rahmenbedingungen.
Als