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StuB Nr. 21 vom Seite 823

Unentgeltliche Nutzungsüberlassung bei Betriebsaufspaltung

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach, Düsseldorf

I. Sachverhalt

Einzelkaufmann E hat vor einigen Jahren einen kleineren Teil seiner Geschäftstätigkeit auf die beherrschte G GmbH ausgelagert. Die G wirtschaftet in Gebäuden, die E samt Grund und Boden unentgeltlich überlässt. Auf die Grundstücke entstehen dem E u. a. folgende Aufwendungen:

  • laufende Lasten (Grundsteuer, Versicherung),

  • Reparatur und Instandhaltung,

  • Abschreibung.

Im handelsrechtlichen Einzelabschluss des E werden zulässigerweise weder die Grundstücke noch die Beteiligung erfasst.

II. Fragestellung

Wie ist die unentgeltliche Nutzungsüberlassung bei G und E nach HGB und EStG zu berücksichtigen?

III. Lösungshinweise

1. Bilanzierung bei der G

Durch die unentgeltliche Überlassung tätigt E keine Einlage in die G. Nutzungsvorteile sind (von hier nicht interessierenden Ausnahmen abgesehen) bilanziell nicht einlagefähig. Bei der G unterbleibt damit handels- und steuerbilanziell eine Aufwandsbuchung. Stattdessen erhöht sich ihr ausschüttungsfähiger Gewinn.

2. Bilanzierung bei E

2.1 Betriebsaufspaltung

Durch die Überlassung der Grundstücke als wesentliche Betriebsgrundlagen (sachliche Verflechtung) an die beherrschte Gesellschaft G (personelle Verflecht...

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