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Umsatzsteuer | Ausübung einer Option bei angenommener Geschäftsveräußerung im Ganzen
Gem. § 9 UStG kann ein Unternehmer auf die Umsatzsteuerbefreiung bestimmter Umsätze verzichten (Option zur Steuerpflicht). Nach dem kommt im Rahmen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen eine Option allerdings grds. nicht in Betracht. Gehen die Parteien jedoch im Rahmen des notariellen Kaufvertrags übereinstimmend von einer Geschäftsveräußerung im Ganzen aus und beabsichtigen sie lediglich für den Fall, dass sich ihre rechtliche Beurteilung später als unzutreffend herausstellt, eine [i]infoCenter „Geschäftsveräußerung im Ganzen“ NWB QAAAB-14431 Option zur Steuerpflicht, gilt diese vorsorglich und im Übrigen unbedingt im notariellen Kaufvertrag erklärte Option als mit Vertragsschluss wirksam. Dementsprechend wird durch das Schreiben Abschn. 9.1 Abs. 3 UStAE entsprechend ergänzt.