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Merkblatt der Bundesrechtsanwaltskammer zum PartGmbB
[i]BRAK, Nachrichten aus Berlin 18/2013 vom 11. 10. 2013 Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat ein Merkblatt herausgegeben, in dem die grundlegenden Fragen zur PartGmbB beantwortet werden. Der Gesetzgeber hatte mit dem Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung für Rechtsanwälte und andere Angehörige freier Berufe die Möglichkeit geschaffen, die Haftung für berufliche Fehler auf das Vermögen der Gesellschaft [i]http://www.brak.de/w/files/newsletter_archiv/berlin/2013/merkblatt_partgmbb.pdf zu beschränken. Voraussetzung ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 2,5 Mio. € für jeden Versicherungsfall. Das Merkblatt fasst die gesetzlichen Regelungen zusammen, die bei der Bildung einer PartGmbB zu beachten sind.