Einkommensteuer, DBA-Zypern: Besteuerung eines Kapitäns
Leitsatz
1. Wie der Bundesfinanzhof (BFH)
bereits mehrfach entschieden hat (, BStBl II 1994,
218; Urteil vom I R 55/00, BFH/NV
2002, 478; Beschlüsse vom I B 86/04,
Juris, und vom I B 204/09, BFH/NV
2010, 1636), kann ein Unternehmen i. S. des Art. 15 Abs.
3 DBA-Zypern nur ein Unternehmen i. S. von Art. 8 Abs. 1 DBA-Zypern
sein, das selbst internationalen See- und Luftverkehr betreibt.
Zugleich muss dieses Unternehmen wirtschaftlicher Arbeitgeber des
Besatzungsmitglieds im Sinne des Abkommensrechts sein.
2. Eine andere Auslegung des Begriffs des "Unternehmens" i.
S. von Art. 15 Abs. 3 DBA-Zypern lässt sich auch nicht
aus dem erst für Veranlagungszeiträume ab dem
geltenden DBA-Zypern 2011 ableiten, denn es ergibt sich weder ausdrücklich
noch konkludent aus dem Protokoll oder der Denkschrift (BT-DS 17/6259
S. 27), dass die von den Vertragsstaaten gewollte Regelung bezüglich
des neuen Art. 14 DBA-Zypern 2011rückwirkend auch auf das
DBA-Zypern 1974 anzuwenden ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2013 S. 1929 Nr. 23 EStB 2014 S. 143 Nr. 4 GAAAE-46997
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